Urheberrecht: Das gilt in der Schweiz

Das Schweizer Urheberrecht schützt Inhalte im Internet – etwa Fotos –, wenn eine individuelle, geistige Schöpfung vorliegt. Solche Inhalte dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht öffentlich verbreitet werden. Zulässig ist nur die Nutzung für den Eigengebrauch, etwa als Bildschirmhintergrund oder Poster in der Küche. Aber wenn Sie für Ihre Website – sie gilt als öffentlich – ein fremdes Bild verwenden, verstossen Sie eventuell gegen das Urheberrecht des Foto­grafen und handeln damit illegal. 

Quelle: Beobachter